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Gebäudeenergieausweis der Kantone – kurz GEAK genannt

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist und ist vergleichbar mit der Energieetikette für Haushaltsgeräte.

Als Besitzer einer Immobilie erhalten Sie damit eine Bewertung Ihrer Liegenschaft in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz. Diese umfasst die Gebäudehülle, die Gebäudetechnik und die elektrischen Einrichtungen. Zudem enthält der GEAK Empfehlungen zu konkreten Massnahmen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern und erneuerbare Energien einsetzen können.

GEAK beim Ersatz eines Wärmeerzeugers: Vom Nachweis der Erfüllung einer Standardlösung ist befreit, wenn das Gebäude mit dem vorgesehenen neuen Wärmeerzeuger die GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse D oder besser erreicht. Dies ist mit einem offiziellen, registrierten GEAK zu belegen.

Ein Basisprodukt für ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus kostet zwischen 500 - 700 Franken inkl. MWST.


Was beinhaltet das neue Energiegesetz vom Kanton Thurgau?

Energierecht ab 1. Juli 2020

Der Kanton Thurgau hat sich hohe energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Das Energiegesetz umfasst gesetzliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden, ein Angebot für Energieberatung und Weiterbildung sowie ein Förderprogramm.

Die Grundsätze des Energiegesetzes

  • Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer und umweltverträglich produzierter Energien
  • Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
  • Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes
Um was geht es?

Für Neubauten ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zu erstellen. Wer Finanzhilfen über 10'000 Franken für Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle beantragt, hat einen "GEAK plus" (mit Beratungsbericht) beizubringen. Der Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist zulässig, wenn gemäss GEAK die Klasse D bei der Gesamtenergieeffizienz erreicht ist.

Auf was basiert der GEAK?

Der GEAK basiert auf der Überlegung, dass Investitionen in energetische Massnahmen ohne Kenntnis der energetischen Qualität des ganzen Gebäudes oft nicht die erhofften Resultate bringen. Die Kantone haben dafür zusammen mit dem Hauseigentümerverband Schweiz den GEAK geschaffen, eine schweizerisch einheitliche Energieetikette für Gebäude.

Wer ist davon betroffen?

Im Fokus steht die Hauseigentümerschaft und wird somit in die Verantwortung gezogen.

Wie wird differenziert?

GEAK für alle Neubauten: Das KEnG verlangt einen GEAK für alle Neubauten, nicht aber für Sanierungen. Da bei Neubauten die dazu benötigten Daten bereits vorhanden sind, ist der Aufwand für den GEAK gering. Die Verordnung präzisiert, welche Gebäude pflichtig sind: Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Verwaltungsgebäude und Schulen (Kategorien I bis IV gemäss SIA-Norm 380/1).

GEAK Plus bei Finanzhilfen

Der GEAK Plus enthält zusätzlich zum GEAK konkrete Hinweise auf Sanierungsmassnahmen, d.h.:

  • die Beurteilung der energetischen Gebäudequalität
  • objektspezifische Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
  • mindestens eine vollständige Sanierungsvariante (Gesamtsanierung)
  • Schätzung der notwendigen Investition
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvarianten
  • Angaben zu Förderbeiträgen.

GEAK beim Ersatz eines Wärmeerzeugers: Vom Nachweis der Erfüllung einer Standardlösung ist befreit, wenn das Gebäude mit dem vorgesehenen neuen Wärmeerzeuger die GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse D oder besser erreicht. Dies ist mit einem offiziellen, registrierten GEAK zu belegen.

Register
Die Gebäudeenergieausweise werden in einem öffentlich einsehbaren Register erfasst.

Was müssten Sie tun?

Der GEAK muss von den Grundeigentümern von einer zertifizierten Fachperson erstellt werden lassen. Unser Energieberater Andreas Glogg kann Ihnen ein Angebot für einen GEAK zustellen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Zuständig für den Vollzug der GEAK-Vorschriften bei Neubauten ist die Baubewilligungsbehörde im Baubewilligungsverfahren.

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